Beiträge von StrayFire

    Meine Erwartungen, dass er mich anruft? Na weil ich seiner Angestellten meine Nummer und meinen Namen hinterlassen habe.
    Wenn er sich nicht meldet, dann geh ich persönlich nochmal vorbei, wenn er anzutreffen ist und wenn nicht, dann muss ich vielleicht wirklich mal bei den Ämtern nachfragen, wem dieser Automat gehört.
    Muss sich ja jemand für verantwortlich fühlen.

    Ich bilde mir ein irgendwann mal gelesen zu haben, daß ein Aufsteller vom Gesetz her verpflichtet ist seine Firmendaten (Name,Adresse und Telefonnummer) am Gerät gut ersichtlich anzubringen (wenn der Automat nicht in seinen eigenen Geschäftsräumen steht)!?



    Ich dachte dies gilt nur bei Geldspielautomaten. Am Daytona-Automaten stehen jedenfalls keine Aufstellerdaten und dem Geschäft, vor dem der Automat steht, gehört er auch nicht. Sie schließen diesen nur jeden Tag zu den Öffnungszeiten an. An die Kasse gehen die Mitarbeiter jedoch nicht. Der Chef soll da mehr wissen und von genau diesem erwarte ich jetzt einen Anruf.

    Man sollte auch nicht vergessen, dass die Aufsteller im Laufe der Zeit den einen oder anderen halbseidenen Kontakt hergestellt haben dürften oder auch gerne mal selber ne zünftige Macke weghaben, Arcade ist ja Halbmilieu. Glaube wenn man denen blöd kommt, hat man schnell mal n Rockerclub aufm Hals, der einem das Gartenhaus abfackelt oder Hundescheiße im Tank ecetera.



    Jetzt weiß ich warum du den Nickname "Hass" gewählt hast. :)
    Das Gerät wechselte innerhalb des Gebäudes mehrmals den Standort und der Infostand des Gebäudes konnte mir gar nicht sagen, wem das Gerät überhaupt gehören würde.
    Ich musste mich selbst durchfragen und bin mir auch ziemlich sicher, dass für das Gerät keine Aufstellgebühren bezahlt werden, bzw dass der jetzige "Besitzer" gar nicht der wirkliche Besitzer ist, sondern eher ein "Inanspruchnehmer".. wenn ihr versteht ;)

    Danke SeTTleR,


    300 war auch genau die Summe, die ich mir als Anfangsgebot überlegt hatte.


    Jetzt muss ich noch hoffen, dass der Besitzer des Gerätes hier nicht angemeldet ist und schon genauestens bescheid weiß, wenn ich mit ihm sprechen will ;)

    Ich kenne zumindest einen Kneipenbesitzer, der würde gerne einen oder zwei Automaten zum Daddeln aufstellen, ohne dass die Leute dafür Geld einwerfen müssen. Aber selbst das geht nicht, er hat sich erkundigt. Auch ein Ausbauen des Münzprüfers ist nicht zulässig, er könnte das Geld ja in bar von den Leuten kassieren, bevor sie spielen!!!



    Darf er diese Automaten nur dann nicht aufstellen, wenn er sie zum Freeplay anbietet oder darf er sie allgemein bei sich nicht aufstellen? Denn das müsste er ja eigentlich dürfen, da sich ja eh keine Jugendlichen in seiner Kneipe aufhalten dürfen.


    Wenn es nur um die Freeplay-Sache geht, dann dürfte er ja theoretisch auch keine Musikanlage aufstellen, bei der sich die Gäste selbst die Lieder aussuchen dürfen. Muss ja nicht gleich ein Musikautomat sein, aber schon ein CD-Player, bei dem man sich die CD selbst einlegen darf, würde ja den gleichen Zweck erfüllen und müsste damit auch verboten sein. Kostenlose Unterhaltung durch eine Maschine / ein Gerät ist das ja dann auch.

    Die meisten Racer sind meines wissens nach für Jugendliche ab 6 Jahren geeignet. Mal abgesehen von denen wo man Leute oder Tiere überfahren kann wie zb bei Cruis`n USA.


    Ich vermute einfach mal das es mit der Kennzeichnung da noch Sonderregeln gibt.


    Auf der Seite der ASK kannst du alle 184 Spiele einsehen, die seit 2003 nach den neuen Kriterien (zB mit der Freigabe ab 6 Jahren) bewertet wurden. Das lag an dem neuen Jugendschutzgesetz, das 2003 eingeführt wurde.


    Das Problem dabei ist jedoch, dass vor dem Jahre 2003 ingesamt ungefähr 1200 Spiele bewertet wurden.
    Damals gab es jedoch für Spiele, die man für Personen unter 16 Jahren zugänglich machen wollte, nur die verallgemeinerung "Jugendfrei."
    Durch das neue Gesetz 2003 war man dann mehr oder weniger gezwungen alle diese bis dahin bewerteten Spiele auf die Stufe der "Freigabe ab 12 Jahren" zu setzen.
    Demzufolge kannst du alle diese 1200 Spiele seit 2003 nicht ohne Weiteres aufstellen. Was nicht heißt, dass kein Spiel, das vor 2003 erschienen ist, nicht mitlerweile wieder als "Freigegeben ab 6 Jahren" eingestuft worden ist.


    http://automaten-selbstkontrolle.de/ask-neu.pdf
    Hier kannst du alle seit 2003 eingestuften Arcade-Spiele sehen.


    Zitat von R.Y.O

    Es war aber vieleicht wegen der Daytona Thread Sache strategisch etwas unklug den jetzt zu Posten.


    Da steckt ja viel mehr hinter! Eigentlich hatte ich mit 2 Freunden den Plan ein nostalgisches Arcade hier in Berlin zu eröffnen - einfach weil die Resonanz auf diese Idee im Freundeskreis so groß war.
    Wir mussten jedoch feststellen, dass selbst ein Geschäft, das nur aus "jugendfreien" Rennspielen bestehen würde, in die Kategorie "Spielstätte" eingeordnet werden würde. So jedenfalls unsere Beratungspartner. Dies würde dazu führen, dass wir nur Personen ab 18 Jahren den Aufenthalt im Geschäft erlauben könnten. Also nutzen dir dann auch keine 20 Racer, wenn alle 18 sind und rumballern wollen.
    Zu der Daytona-Sache kommt hinzu, dass ich es für eine Gute Idee hielt, den Besitzer davon zu überzeugen, dass das Gerät in unserer geplanten Spielhölle besser aufgehoben wäre. Dass dies eine unsportliche Sache gewesen wäre habt ihr mir ja in einem anderen Thread erklärt.


    Der Plan von der eigenen Spielhalle, wie es sie in Berlin früher doch noch ein paar mehr gab, ist seit diesem Wochenende auf Eis, seit wir vollkommen über die rechtlichen Restriktionen und hohen Auflagen aufgeklärt sind.
    Wer weiß, vielleicht würde es durch irgendwelche Lücken oder Bemühungen doch funktionieren, aber das Risiko ist es einfach nicht wert - da lohnt es sich dann doch wirklich mehr anstelle der Videospiele ein paar Glücksspielautomaten aufzustellen.

    Da es zu diesem Thema wenig gute Texte im Internet gibt, die mit direkten Quellen belegt sind, will ich hier versuchen einen kleinen Nachweis darzubieten:


    Wo sind die ganzen Videospielautomaten hin und was hat der Jugendschutz damit zu tun?


    Videospielautomaten dürfen in Deutschland seit den 80er Jahren nicht mehr dort stehen, wo Kinder und Jugendliche ohne Aufsicht Zugang zu diesen Geräten haben können. Dies ist durch Paragraph 13, Absatz 2 im Jugendschutzgesetz geregelt:



    Daraus kann entnommen werden, dass sogar das klassische Rennspiel vor der Bowlingbahn, das man heutzutage noch vereinzelt finden kann, dort nicht immer stehen darf. Mit diesen einzelnen Geräten beschäftigt man gerne die Kinder, während Papa bowlen möchte oder lockt gezielt spielbereite Familien für seine Bowlingbahn an - gesetzlich gesehen ist dies jedoch nur dann erlaubt, wenn das Spiel eine Freigabe ab 6 Jahren hat und auch mit dieser ausgeschildert ist.


    Zitat von JuSchG, §13 (1)

    Das Spielen an elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit, die öffentlich aufgestellt sind, darf Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nur gestattet werden, wenn die Programme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle (...) für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet worden sind (...).


    Diese Gesetze hatten zur Folge, dass wir fast alle Spielautomaten aus Imbisbuden, Kinos und großen Kaufhäusern verloren haben. Reine Videopielhallen gibt es in Deutschland fast keine mehr.


    Warum geht man dann nicht einfach in die Spielothek, in der Jugendlichen unter 18 Jahren der Zutritt verboten ist und spielt dort Videospiele? Ganz einfach, weil es diese dort ebenfalls fast gar nicht mehr gibt. Spielotheken oder Casinos müssen maximalen Gewinn erwirtschaften, um sich die teuren Mieten der Geldspielautomaten leisten und konkurenzfähig bleiben zu können. Videospielautomaten sind keine beliebte Option um mit Bildschirmspielgeräten Umsatz zu machen.


    Das hat mehrere Gründe:

    • Ein moderner und attraktiver Videospielautomat nimmt sehr viel Platz weg.
      Dies ist besonders dann der Fall, wenn es sich um Fahr- oder Flugzeugsimulationen handelt - anstelle einer riesigen Rennwagenkarosserie kann man oft auf gleichem Raum 2-4 Geldspielautomaten aufstellen.
    • Videospiele sind von verhältnismäßig sehr langer Spieldauer.
      Das gilt gerade dann, wenn ein erfahrener Spieler am Gerät ist. Im Gegensatz dazu kann ein Geldspielautomat innerhalb weniger Sekunden sehr viele Münzen oder sogar Scheine verschlucken und je erfahrener der Spieler, desto mehr Geld wird dabei gespielt.
    • Videospieler haben beide Hände voll zu tun.
      Oftmals benötigen sie sogar zusätzlich noch ihre Füße oder den kompletten Körper. Ein Geldspieler kann jedoch während er ein Gerät besetzt gleichzeitig bei der Bar bestellen und sein bezahltes Essen und Trinken verzehren ohne im Extremfall überhaupt den Automaten berühren zu müssen.
    • Videospiele ziehen bei Benutzung andere Kunden als Zuschauer an.
      Im Vergleich dazu kann ein einzelner Kunde 4 bis 10 Geldspielautomaten gleichzeitig bedienen. Jeder Zuschauer ist also ein Kunde, der gerade nicht an einem Automaten Geld einwirft.
    • Videospielautomaten werden von einigen Städten und Gemeinden gewerbeschädigend besteuert.
      Beispielsweise kostet das Aufstellen eines Musikautomaten in Bremen 15,00 EUR pro Monat. Ein Videospielautomat, der Gewalt gegen Menschen darstellt, dahingegen monatlich 307,00 EUR - in einigen Städten sogar bis zu 1000,00 EUR.


    Es ist also absolut kein Wunder, wieso wir unsere geliebten Automaten in der Öffentlichkeit fast gar nicht mehr zu Gesicht bekommen. Selbst dann, wenn der Betreiber eigentlich sehr gerne einen Arcade-Automaten präsentieren wollen würde.


    Um der ganzen Sache noch einen drauzusetzen, hier ein Zitat vom Internetauftritt der ASK (Automatenselbstkontrolle), welche sich ähnlich wie die USK und FSK mit der Bewertung von Bildschirmspielen beschäftigt - nur eben auf Automaten spezialisiert.


    Zitat von ASK, automaten-selbstkontrolle.de

    Ausgangspunkt war ein Bildschirmspiel (Lover Boy), das von einem Nicht-Verbandsmitglied auf den Markt gebracht wurde. Der Spielinhalt führte zu einer parlamentarischen Anfrage im Deutschen Bundestag. Die ASK kaufte alle im Markt befindlichen Platinen auf und vernichtete sie. Die Selbstkontrolle wurde als Dauereinrichtung gegründet.


    Dass die Automaten in Deutschland durch diese ganzen hier genannten Probleme keine wirkliche Chance mehr haben, wird sehr gut aus der sehr niedrigen Bilanz der ASK in den letzten 8 Jahren deutlich.


    Zitat von ASK, automaten-selbstkontrolle.de

    Im Zeitraum von April 2003 bis Oktober 2010 wurden in 30 z.T. ganztägigen Prüfterminen der ASK-Kommission insgesamt 184 Bildschirmspielgeräte (zumeist Spielesammlungen mit zahlreichen Spielen) bewertet.



    Spielstätten mit einer großen Anzahl an Videospielautomaten wird es mit den seit weit über 2 Jahrzenten geltenden Gesetzen wohl auch weiterhin fast gar keine in Deutschland geben. Und wenn doch, dann ohne diejenigen, denen es am meisten Spaß machen würde: den Jugendlichen.


    edit:
    Hier die Tagesschau vom 01.04.1985 zum Thema Jugendschutz
    http://www.youtube.com/watch?v=Qu8RjyeGAuc

    Nun mal ganz langsam, ihr seht das ganze ein bisschen zu ernst!


    Ich habe doch gesagt, dass ich garantiert niemanden erpressen wollen würde. Da habt ihr mich wirklich falsch verstanden.
    Es ging mir tatsächlich nur darum eine möglichst gute Verhandlungsposition zu haben.


    Zitat von Arcade-Fan_de

    Eigentlich wollte ich dir auch helfen, aber das ist mir inzwischen ehrlich gesagt vergangen .....


    Ich muss zugeben, dass ihr Recht habt und ich einsehe, dass das Hinweisen auf das Jugenschutzgesetz kein guter Zug wäre.
    Aber ich hoffe ehrlich, dass keiner den Spruch mit dem Manipulieren des Monitors als meinen Ernst aufgenommen hat. Das wollte ich mit dem Smiley als blöden Witz kennzeichnen.


    Jedenfalls möchte ich mir hier entschuldigen, wenn jetzt der Anschein entstanden ist, dass ich ein linker Hund wäre.
    Ihr sollt verstehen, dass ich mir einfach erhofft hatte mit einem Hinweis auf die Probleme mit dem Gesetz beim Verkäufer eine höhere Verkaufsbereitschaft zu bewirken - erpresst hätte ich den Mann in keinem Fall.


    Zitat von Arcade-Fan_de

    PS:Wäre auch nett gewesen wenn, du dich auch erstmal mal vorgestellt (da du ja neu bist) und nicht gleich mit Fragen losgelegt hättest.


    Das ist aus Zeitmangel leider entfallen. Das möchte ich jedoch noch in den nächsten Tagen nachholen, euch ein paar meiner selbstgebauten Control Panels zeigen und hoffentlich auch ein paar bessere Unterhaltungen anregen, als ich es hier getan habe.


    Zitat von R.Y.O

    Ich dachte zuerst du meinst das nicht wirklich ernst, jetzt muss doch schon etwas den Kopf schütteln.


    Ich hoffe ich konnte den Ärger über mich ein wenig zurückdrängen und wünsche mir, dass ihr mir das mit dem "Erpressen" verzeiht und mir stattdessen helft ein guter Geschäftsmann zu werden, der seine Verhandlungen nur mit Wissen und nicht mit Gesetzen führen kann.

    Habe nochmal nachgelesen:
    Laut Jugendschutzgesetz dürfen Bildschirmspielgeräte in Deutschland nur aufgestellt werden, wenn sie die Freigabe "Ab 6 Jahren" deutlich als Kennzeichnung haben.


    Es ist natürlich ein schwieriges Unterfangen jemanden zu erpressen, ohne dass er es merkt ;)
    Aber ich denke, es wäre durchaus ein Punkt, den man mal ansprechen könnte, um demjenigen ein bisschen Druck zu machen. Ihn direkt mit irgendwelchen Schritten gegen seinen Stellplatz zu belagern ist natürlich kein Weg in eine gesunde Preisverhandlung - aber als letzten Schritt sehe ich das schon als Option an.


    R.Y.O,
    du sagtest weiter oben, dass du den Wert bei 500-1000 EUR siehst.
    Würdest du selber ein gepflegtes Daytona Twin Cab für 500 EUR kaufen?
    Wenn ja, was wäre deine persönliche maximale Schmerzgrenze in Verhandlungen um den Preis?

    Auszug aus Wikipedia:
    "In der BRD wurde Mitte der 80er Jahre der Jugendschutz verschärft und Kindern und Jugendlichen wurde das unbeaufsichtigte Spielen an elektronischen Bildschirm-Unterhaltungsspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit nicht mehr gestattet. Das hatte zur Folge, dass die allgegenwärtigen Automaten über Nacht aus Imbiss-Buden, Kiosken und Eisdielen verschwanden und an öffentlich zugänglichen Orten nicht mehr aufgestellt wurden. Die Entkopplung der Arcade-Spiele von den wichtigsten Konsumenten erklärt, warum gerade in Deutschland die frühen Arcade-Spiele bis 1986 viel bekannter sind als spätere Titel. Bei vielen Spielen für (16-Bit) Heimcomputer oder Spielkonsolen war den Käufern gar nicht mehr bewusst, dass ihr Spiel auf einem erfolgreichen Arcade-Spiel basierte."


    Ich telefoniere morgen nochmal mit einer der Hotlines, aber ich war mir da ziemlich sicher, was die Einstufung von Arcade-Automaten als "jugendgefährdend" angeht. Hast du dich noch nie gefragt, wieso du die Dinger nirgendwo mehr siehst?

    Zitat von R.Y.O

    Das Gerät is ja schliesslich über 10 jahre alt und brauch viel Platz.


    Und wird nach unserem Verhandlungsgespräch nur noch in seinem Keller stehe dürfen, weil ich sonst das Ordnungsamt informieren werde ;)


    Zitat von R.Y.O

    Ich habe auf Ebay schon Twin Racer wo auf einer Seite der Monitor defekt war für 39 Euro wechgehen sehen.


    Wirklich, für 39 EUR?! Kannst du das noch irgendwo dokumentiert nachweisen? Würde ich echt zu gerne sehen, was da so schon auf ebay Deutschland weggegangen ist an Geräten.


    Vielleicht sollte ich heimlich einen der Monitore manipulieren und erst danach Verhandlungen starten :D

    Du schätzt 500 für beide Cabs oder nur für eines der beiden?
    Wenn du beide meinst, gehe ich dann recht der Annahme, dass sich der Wert nur einer einzelnen Maschine nicht um 50% verringert? Ich meine, nur im "Twin-Modus" würde ich den maximalen Wert dieses Spiels verstehen.
    Eigentlich auch egal..


    Bei den Verhandlungen wird für mich wichtig sein, dass das Spiel derzeit wohl nur als Anziehungspunkt für kleine Kinder dient, jedoch nicht wirklich gespielt wird und eher wenig Umsatz bringen dürfte (vereinzelten Beobachtungen zufolge). Da er zusätzlich nicht in einer Spielothek oder einem Casino steht (gesetzeswidrig; JSG), schätze ich meine Chancen sehr hoch, mit einem sehr nierdrigen Angebotspreis einzusteigen. Gesetz der Annahme, dass der Besitzer keine Ahnung hat, ob dieses Gerät überhaupt noch einen Wert auf dem deutschen Markt hat.


    R.Y.O, würdest du es für unverschämt halten, wenn ich dem Besitzer 250-300 EUR als Einstieg in die Verhandlungen anbieten würde?

    Hallo R.Y.O,
    ich kenne ehrlich gesagt nur eine ausfuehrung dieses automaten.
    es ist ein "ganz normaler" rennsitz mit unglaublich stark gegenwirkendem lenkrad.
    hydraulik habe ich nicht in erinnerung.


    edit:

    diese version ist es.

    Hallo,



    was glaubt ihr, wäre ein voll funktionsfähiges und recht gut erhaltenes Daytona USA 2 Battle On The Edge Twin-Arcade-Cabinet hier in Deutschland wert?


    Ich habe die Möglichkeit einem Besitzer ein Angebot zu machen und habe leider keine Vorstellung, wie viel ich ihm maximal bieten sollte.
    Das Gerät steht in einem Treppenhaus eines öffentlichen Gebäudes (Kino) und verstößt damit gegen das Jugendschutzgesetz - eventuell könnte ich das als Druckmittel bei meinen Verhandlungen benutzen.


    Danke im Voraus für eure Werteinschätzungen