V: meine komplette Arcade Sammlung !

  • wie willst du spassbieter dazu veranlassen 30% des erzielten gebots zu bezahlen? negativ und ende - mehr ist da nicht zu holen dachte ich.


    edit: als verkäufer ja nicht mal mehr "negativ". verbleibendes mittel "nicht bezahlter artikel"...

  • ich find deinen Post lächerlich, hat das irgnedwas mit meinem Verkauf zu tun ? NEIN, also lass es, bei einem Gebot von 500 Euro sind 30% ne Menge und wenn der jenige meint es dann nicht abzuholen gehts ab zum Anwalt, ich bezahle nicht umsonst eine Rechtsschutzversicherung ! Ausserdem is nen positiver Nebeneffekt dieses Satzes das es schon gleich von vorne rein Sapßbieter abschreckt.

  • rechts- oder linksschutz ist eigentlich wurscht. da hängste auch gleich mal mit ner eigentbeiteiligung drin von 50 bis 150 euro drin. ausserdem glaub ich nicht das die die rechtsabteilung deiners versicheres wegen ebayklamotten überhaupt die büros aufsperren bzw. dir nen lokale anwalt sponsern.


    ausserdem weiss ich nicht ob es sich neuerdings sonderlich verkaufsfördernd auswirkt im zwei- bis dreistelligen bereich potentiellen kunden vorab mit dem anwalt drohen. da fragt man sich doch wie werden vermeintliche anfragen, dgl. oder gar reklamation abwickelt. ist das neue verkaufschargon? freu dich über gebote auch von spassbietern. evtl. schraubt ein spassvogel am preis und es gint ja immer noch die möglichkeit an den zweit,- dritt-, etc biewter zu verkaufen. kollege urokel hier im board hat neulich für sein schätzchen ganze 20,50 euro rausgeholt. ok... da machen die 30% rumpelstilz den kohl nicht fett.




    edit: das so eine lahme ansage 40 minuten in anspruch nimmt... pah!!!


    so und jetzt krieg dich wieder ein hasso - war ja nicht so gemeint


    love´n´peace get oout of me


    ausserdem bin ich keine kapazität ich sachen holzkisten :D


    i.d.s. heiter weiter ihr arcaderacker

  • Schwer zu sagen was du dafür bekommst. Ich hätte den Automaten mit 2 oder 3 Spielen einzeln und den Rest in einer oder mehreren Auktionen separat angeboten. Das hätte dir wahrscheinlich mehr eingebracht.


    PS: Ein Spaßbieter würde nachdem du es meldest von Ebay verwarnt, mehr nich. Ausser es gibt ein Gesetz von dem ich nix weiss, in dem steht das ein privater Käufer bei einem Kaufrücktritt 30% vom Preis zahlen muss.


    ;););)

  • scheiss auf das gesetz... the saw is the law


    so etwas regelt man(n) f2f mit den fäusten :D



    edit: ich finde die androhung körperlich gewalt in form einer ordentlichen ohrschelle hat eh mehr gewicht wie eine ebayauktion mit der aussicht auf ein etwaige verlustausgleichszahlung inkl. bearbeitungsgebühr in höhe von 30% des hastenichtgesehen.


    ich würde unter die aktion schreiben: wer hier scheisse baut kriegt vom verkäufer freihaus koongfoo aus maul.

  • habe voll rechtsschutz zahle also keine selbstbeteiligung und mein anwalt hat auch schon wegen 37 euro einen fall eröffnet, weiso geld herschenken wenn ich sowieso die rechtsschutzversicherung bezahle, monat für monat ? somit kann ich auch nen anwalt wegen 1 euro beauftragen, was ich nicht machen aber ab 20 euro fängts an, ich habe wie gesagt kein geld um es zu verschenken, weil sonst würd ich nen fettes haus haben wo mich der auotmat im keller nicht stört.

  • Also ich drohe immer den Nichtbietern mit dem Anwalt. So kriegste selbst den grössten Ramsch zu Kohle gemacht :D
    50 Gebote und mehr sind da keine Seltenheit :D:D

  • das ist freilich die effektivste vorgehensweise. du bist sicherlich ein befürworter verkäuffördernder strategien wie (zwangsver)käufe unter waffengwalt.


    na ja wie auch immer ich finde drohgebärden wie ich schick dir "wenn du..." dann meinen wadlbeisser auf den hals... na ja... manchmal sogar witzig. jedenfalls werde ich mich jetzt mal nach nem rechtschutz ohne eigentbeteiligung umsehen. das ist es mir wert.

  • ach herrje, was habe ich angerichtet. also ich meinte das eigentlich ganz anders:


    ich fand es komisch, dass erst gesagt wird "Spaßbieter" zahlen (nur?) 30% vom Endpreis, und anschließende de Bietern viel Spaß gewünscht wird.


    wenn ich beim Bieten Spaß habe, bin ich also ein "Spaßbieter" - ist ja wohl kein geschützter Begriff mit einer bestimmten Definition. also ersteigere ich das nun alles, behaupte hinterher beim Bieten den Spaß meines Lebens gehabt zu haben, gelte ab sofort also als "Spaßbieter", und bekomme deshalb einen 70% Rabatt und muss nur 30% zahlen ;)


    Man könnte das durchaus als Verkaufsförderung gelten lassen :D


    Ok, wegen mir BTT :p