Manx TT in Nürnberg

  • ich bin auch am Überlegen, ob ich mitbiete.
    Unser GTI Club wird wohl langfristig gehen, da wären 2 "Mopeds" doch mal was nettes.
    Allerdings braucht das Teil wirklich verdammt viel Platz ...... mal schauen.

  • Zitat

    Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da der Artikel nicht mehr verfügbar ist.


    Wie ich so was hasse....
    Ist zwar nicht ganz rechtens was der Gute da macht, aber nun ja .....

  • Weil es schon Gebote darauf gab.
    Das Angebot kann nur zurückgezogen werden, wenn 1. keine Gebote abgegeben wurden,
    oder 2. sich z.b. der Artikelzustand geändert hat.
    Sprich, der Artikel wurde "funktionstüchtig" angeboten. Wenn er nun nicht mehr "funktionstüchtig" wäre, trifft ja das eingestellt Angebot nicht mehr zu....
    http://www.internetrecht-rosto…bot-vorzeitig-beenden.htm


    P.s.: sollte jemand ein neueres Urteil zu dem Thema haben, so lerne ich gerne dazu ;)

  • na ja, das urteil ist ja "nur" von einem OLG..........
    dennoch, du kannst als eigentümer eines artikels jederzeit an den höchstbietenden verkaufen oder die auktion beenden, wenn sich der artikelzustand geändert hat. z.b. durch verlust oder zerstörung.........das ist rechtens........


    wenn der artikel eine woche später zufällig wiedergefunden wird, kann er natürlich auch wieder verkauft werden. so ist das leben..........

  • Es ist leider nicht so einfach. Der zur Zeit des Abbruchs Höchstbietende hat danach Anspruch auf einen gleichwertigen Gegenwert. Wenn bereits Gebote gemacht wurden, muss man als Verkäufer bei vorzeitigem Abbruch einer Auktion höllisch aufpassen.

  • Das erklärt warum er nicht auf Anfragen über Ebay geantwortet hat.
    Einerseits versteh ich das schon. Die Kiste ist pervers groß, die Chance "viel" Geld zu machen eher gering, da kurzer Abholzeitraum etc.. Es hätte mich gewundert, wenn das Ding für mehr als 200 Euro weggegangen währe. Das muss schon jemand sehen, der genau das Teil will. Mit einem Auto karrt man das Teil auch nicht quer durch Deutschland, da brauchts schon was größeres.
    Wenn der direkt ein gutes Angebot bekommen hat, verstehe ich es, nicht das ich das vorgehen als ok ansehe. (Hätte das Teil gerne selbst gehabt.)

    Wie man in den Wald hineinschreit....


    Bei Fragen mit Antwort A oder Antwort B ist es falsch mit "ja" zu antworten....

  • wenn die Auktion vorzeitig beendet wird und anschließend bekannt wird, dass das Teil anderweitig verkauft wurde (in welcher Form auch immer), besteht für den Höchstbietenden zum Zeitpunkt des Abbruchs ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Der Schadenersatz besteht dann in der Höhe der Differenz des letztendlichen Verkaufspreises zu dem Wert, welchen die Auktion bei Abbruch aufwies.

  • Tatsächlich ist es vollkommen egal, was damit passiert ist oder ob es anderweitig verkauft wurde. Der zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietende hat Anrecht auf das Ding oder den Gegenwert in Geld.

  • jein


    der Button bei Ebay dient ja gerade der Funktion, eine Willenserklärung anzufechten, z.B. wegen Eigenschaftsirrtums, etc. Dann wird die WE nichtig, so dass es mit dem Schadenersatz schwierig wird. Wenn allerdings die Auktion nur abgebrochen wurde, um es woanders zu verkaufen, dann ist es mit der Beweisführung natürlich einfacher. Außerdem ermittelt sich der Schadenersatz nach dem objektiven Wert der Sache und nicht nach der Höhe des Gebots.

  • @hass:
    Da gabs aber in letzter Zeit auch einge Urteile die anderes ausgingen....
    Mal ehrlich: Auch wenn man gewinnt. Der ganze Ärger, die Laufereien und der Stress. Ich glaub nicht daß ich mir das antun würde.
    Gerichtsstand dürfte wohl auch der Wohnort des Vogels sein. Wenn man da aus Hambur kommt,oh je. Dann braucht man auch noch einen 2. Anwalt der da wohnt.
    Noch dazu muß man ja alle Kosten vorstrecken und wenn der dann nichts hat bleibt man auf denen Sitzen.